Folge 5: 1, 2 oder 3 – Vertraulichkeiten im Interview

Folge 5 | Podcast: Führung durch den Blätterwald

1, 2 oder 3 – Vertraulichkeiten im Interview

In dieser Folge des Podcasts für Medientraining: Wie Sie Vertraulichkeiten „off the record“ an den Interviewer bringen – und warum das keine gute Idee ist.

 

Folge 5: 1, 2 oder 3 - Vertraulichkeiten im Interview

von Barbara Stromberg | Podcast: Führung durch den Blätterwald

Agenda dieser Folge

Überblick über die Themen dieser Folge:

  • Was ist mit „off the record“ gemeint?
  • Was bedeutet „Unter 1“, „Unter 2“ und „Unter 3“?
  • Wie sicher ist das vertrauliche Wort bei Journalisten aufgehoben?

Bonus

Quick-Check: 1, 2 oder 3 – Vertraulichkeiten im Interview

DIE WICHTIGSTEN PUNKTE AUS DER FOLGE

Was unter „off the Record“ im angloamerikanischen Raum zu verstehen ist, das ist selbst unter den Muttersprachlern nicht ganz genau definiert.

Streichen Sie „Das sag ich Ihnen jetzt unter uns“ aus Ihrem Wortschatz. Besprechen Sie einfach niemals Dinge, die sie nicht gedruckt oder gesendet haben möchten, mit Journalisten.

Unter den deutschsprachigen Journalisten ist die Regelung gängiger, etwas „unter 1,2 oder 3“ zu veröffentlichen.

Was heißt „unter 1, 2 oder 3“ übersetzt?

  • Unter eins heißt zur beliebigen Verwendung.
  • unter zwei heißt ohne Nennung der Quelle
  • unter drei heißt komplett vertraulich

„Unter 3“ sind beispielsweise Hintergrundgespräche, bei denen niemals jemand erfahren darf, woher die Informationen stammen. „Unter 2“ ist das, was nachher „aus gut unterrichteten Kreisen“ oder „aus Quellen“ zitiert wird.

Angenommen, Sie haben während eines einstündigen Interviews eine Vereinbarung getroffen, etwas „unter 3“ zu sagen: Würden Sie die Hand dafür ins Feuer legen, dass auch noch nach Wochen zweifelsfrei klar ist, welche Informationen der Journalist oder die Journalistin vertraulich gehört hat und welche nicht?

Und wieder gilt der Grundsatz: Sagen Sie nur Dinge, mit denen sie zitiert werden wollen.

Wenn die Absprache gebrochen wird, müsste vermutlich ein Gericht entscheiden, ob das öffentliche Interesse und somit die Pressefreiheit überwiegt oder Ihr persönliches Interesse.

Haben Sie spezifische Fragen zum Umgang mit der Presse?

Schreiben Sie mir unter nachricht@textorama.de, wenn Sie wissen wollen, ob ich dazu beraten kann.

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